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Kollektiver
Eigenverbrauch – ACC

 

Kollektive Eigenverbraucher (ACC – Autoconsumatori collettivi) sind eine Gruppe von mindestens zwei Stromkonsumenten oder -produzenten, die sich im selben Kondominium oder Wohnhaus befinden und den kollektiven Eigenbrauch mittels privater Vereinbarung regeln.

Dabei darf die Tätigkeit der Stromerzeugung und -lieferung nicht die Haupttätigkeit der Teilnehmer eines ACC darstellen.

Bis zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, muss die Produktionsanlage, welche von dem ACC und unter Anwendung des Prinzips der geteilten Energie verwendet wird, nach dem 1. März 2020 in Betrieb gegangen sein und darf eine Nennleistung von max. 200 kW besitzen.

Die Teilnehmer, die vom Fördersystem für ACC von der geteilten Stromverwertungs- und Anreizleistung profitieren möchten, stellen über den gesetzlichen Vertreter des Kondominiums einen diesbezüglichen Antrag beim GSE.

Für die geteilte Energie wird folgender Förderbeitrag vom GSE für eine Dauer von 20 Jahren gewährt:

  • 100€/MWh Fördertarif
  • 10€/MWh Korrekturfaktor (nur für PV-Anlagen anwendbar)
  • ca. 10€/MWh aufgrund der vermiedenen Übertragungsgebühren und Verluste

EN_EVO unterstützt Sie bei allen Schritten rund um Ihren kollektiven Eigenverbrauch.

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