Gruppe von kollektiv
handelnden Selbstverbrauchern_

Eine Gruppe von Eigenverbrauchern ist eine Kombination aus mindestens zwei getrennten Einheiten, die als Endkunden und/oder Produzent in der Gruppe agieren und mindestens zwei getrennten Anschlusspunkten, an die jeweils ein Verbraucher und eine Produktionsanlage angeschlossen sind.

Die Anschlusspunkte der Endkunden einer Gruppe von Eigenverbrauchern müssen sich in dem Bereich befinden, der zu demselben Gebäude oder Wohnblock gehört. Die Anlagen können sich in dem Gebäude oder Wohnblock oder auch an anderen Standorten in der vollen Erreichbarkeit eines oder mehrerer Endkunden der Gruppe befinden, jedoch immer innerhalb des zum selben Hauptumspannwerk gehörenden Bereichs.

Die Konfigurationen können mehrere Anlagen für erneuerbare Energien oder Anlagenerweiterungen umfassen, die auch mit Speichersystemen ausgestattet sind.

Die Erzeugungsanlagen in der Konfiguration können Eigentum eines Drittherstellers sein und/oder von diesem betrieben werden, sofern sie den Anweisungen der Selbstverbrauchergruppe unterliegen.

  • Es ist nicht notwendig, eine neue juristische Person zu gründen: Die Gruppe wird durch eine Vereinbarung mit gewissen Mindestanforderungen gegründet
  • Große Unternehmen und zentrale PAs können ebenfalls teilnehmen
  • Energieerzeugende Unternehmen, deren Haupttätigkeit im ATECO-System als 35.11.00 und 35.14.00 klassifiziert sind, können keine Mitglieder oder Gesellschafter sein, können aber die Rolle eines „Drittherstellers“ einnehmen
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