EEG – Erneuerbare
Energiegemeinschaft_
Eine EEG ist eine Rechtssubjekt, die von einer Gruppe von Bürgern, kleinen und mittleren Unternehmen und anderen Organisationen gebildet wird, die freiwillig zusammenarbeiten, um in einem bestimmten geografischen Gebiet (innerhalb derselben Primärkabine) erneuerbare Energien zu erzeugen, zu teilen und zu verbrauchen.
Das Ziel? Die Energieunabhängigkeit zu fördern und sowohl den Mitgliedern als auch den lokalen Gemeinschaften ökologische, wirtschaftliche und soziale Vorteile zu bringen.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind endlich zu einer konkreten Realität des nachhaltigen Energie-Eigenverbrauchs geworden. Darüber hinaus werden mit dem MASE-Dekret vom 23. Februar 2024 – Nr. 22 Anreize für einen virtuellen Eigenverbrauch geschaffen.